In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass der Unternehmer/Geschäftsführer die volle Verantwortung in allen Belangen der Arbeitssicherheit trägt. Seit langem werden die klassischen Anforderungen an den technischen oder sozialen Arbeitsschutz in den produzierenden Unternehmen in geeigneter Weise abgearbeitet.
Neue Anforderungen kommen insbesondere im Bereich des Umgangs mit Chemikalien/Gefahrstoffen auf die Geschäftsführung eines Unternehmens zu.
DieEnergie-&Umweltberatung Schwanhäuserunterstützt die Geschäftsleitung durch
eine Bewertung des Chemikalieneinsatzes an den Arbeitsplätzen und Informationen zu möglichen Gefahren bzw. den erforderlichen Schutzmaßnahmen
das Erstellen von Betriebsanweisungen
die Unterweisung von Mitarbeitern gemäß Gefahrstoffverordnung
das Erstellen einer Ex-Schutzdokumentation
das Erstellen oder Übersetzen von Sicherheitsdatenblätternenstprechend den Vorgaben des EU-Rechts