In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass der Unternehmer/Geschäftsführer die volle Verantwortung in allen Belangen der Arbeitssicherheit trägt. Seit langem werden die klassischen Anforderungen an den technischen oder sozialen Arbeitsschutz in den produzierenden Unternehmen in geeigneter Weise abgearbeitet. 

Neue Anforderungen kommen insbesondere im Bereich des Umgangs mit Chemikalien/Gefahrstoffen auf die Geschäftsführung eines Unternehmens zu. 

Die Energie-&Umweltberatung Schwanhäuser unterstützt die Geschäftsleitung durch

  • eine Bewertung des Chemikalieneinsatzes an den Arbeitsplätzen und Informationen zu möglichen Gefahren bzw. den erforderlichen Schutzmaßnahmen
  • das Erstellen von Betriebsanweisungen
  • die Unterweisung von Mitarbeitern gemäß Gefahrstoffverordnung
  • das Erstellen einer Ex-Schutzdokumentation
  • das Erstellen oder Übersetzen von Sicherheitsdatenblättern enstprechend  den Vorgaben des EU-Rechts